Eine Wurzelkanalbehandlung ist der Versuch einen natürlichen Zahn zu erhalten. Hierbei werden vornehmlich Krankheiten des Zahninneren behandelt. Sind bei den Zähnen Wurzeln erkrankt oder ist deren Nervengewebe abgestorben, werden diese mit einer Wurzelkanalfüllung versorgt. Das oberste Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist stets den Zahn zu erhalten und somit möglichst auf einen Zahnersatz in Form von Brücken oder Implantaten zu verzichten. Die Hauptursache für eine Schädigung der Zahnwurzel ist meistens eine nicht behandelte Karies, die sich mit der Zeit bis tief in den Zahn vorarbeitet und zu einer Schädigung des Nervs führt. Die einzige Alternative zu einer Wurzelkanalbehandlung ist die Zahnentfernung.

Unsere Praxis arbeitet mit dem System der maschinellen Wurzelkanalaufbereitung, da dies das schonendste Verfahren der Wurzelkanalbehandlung darstellt. Hierbei kann die optimale Wurzelfüllung bis zur Wurzelspitze zumeist am besten erreicht werden. Um die Länge der Wurzelkanüle zu ermitteln verwenden wir die elektrometrische Längenmessung um Ihnen eine unnötige Röntgenbelastung zu ersparen.

Bei einer Wurzelbehandlung ist es enorm wichtig einen optimal dichten Verschluss durch die Wurzelfüllung zu erreichen um eine weitere Entzündung im Kieferknochen zu verhindern. Die Verwendung steriler Instrumente sowie eine korrekte Aufbereitung der Wurzelkanüle bis an den Apex (Wurzelspitze) sind daher unerlässlich. Die Dauer der Behandlung hängt von der Windung der Wurzeln und der Schwere der Entzündung ab. Es können zwischen zwei und sieben Sitzungen erforderlich sein wobei eine Sitzung zumeist 60 Minuten umfasst. Die Behandlung erfolgt stets unter örtlicher Betäubung.

Der Gesetzgeber schreibt bereits seit Januar 2004 besonders strenge Richtlinien für Wurzelkanalbehandlungen vor. In diesem Zusammenhang ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen an bestimmte Kriterien geknüpft und wird nicht mehr automatisch übernommen. Sofern die Richtlinien der Krankenkasse nicht erfüllt werden müssen die Wurzelkanalbehandlung und alle damit zusammenhängenden Behandlungsmaßnahmen rein privat und auf Basis der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Die Wurzelkanalbehandlung bietet im Gegensatz zu Zahnersatz jedoch sowohl Vorteile bei der Ästhetik als auch bei den Gesamtkosten für die Behandlung.

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