Der Verlust von Zähnen kann dank der modernen Zahnmedizin problemlos behandelt werden. Falls es infolge von Unfällen oder aus altersbedingten Gründen zum Verlust von Zähnen oder gar ganzen Zahnreihen kommt, müssen die natürlichen Zähne möglichst gleichwertig ersetzt werden. Gleiches kann auch der Fall sein, wenn Füllungen einzelner Zähne zu groß geworden sind, sodass deren Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.

Situationsabhängig versuchen wir für Sie die individuell beste Lösung für Ihren Zahnersatz zu finden. Unter Verwendung des nachfolgenden Zahnersatzes bemühen wir uns Ihnen Ihr gewohntes Lächeln zurückzugeben.

Kronen
Kronen werden eingesetzt wenn die natürliche Zahnkrone infolge von Kariesschäden nicht mehr durch Füllungen repariert werden kann.

Brücken
Falls einer oder mehrere Zähne nebeneinander fehlen sind Brücken eine bewährte Möglichkeit. Durch deren Einsatz soll die Zahnreihe wieder geschlossen werden.

Prothesen
Fehlen mehrere Zähne oder sogar ganze Zahnreihen, eignen sich Teil- oder Vollprothesen am besten als Zahnersatz.

Sobald festgestellt wird, dass Sie einen Zahnersatz benötigen und eine Rekonstruktion nicht auf anderem Wege möglich ist, besprechen wir mit Ihnen den aktuellen Zahnstatus, Ihre Regelversorgung sowie die geplante Therapie mit den hierfür voraussichtlich anstehenden Gesamtkosten.

Hieraus leiten wir einen Heil- und Kostenplan ab, der für die Versorgung mit Ihrem individuellen Zahnersatz die Grundlage darstellt. Dieser Plan wird dann gemeinsam mit Ihrem Bonusheft an die Krankenkasse geschickt. Ihre Krankenkasse prüft den Plan innerhalb von drei Wochen und legt nach Bewilligung einen Festzuschuss für die Behandlung fest.

Die Zahnersatz-Behandlung kann beginnen sobald die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bearbeitet und freigegeben hat. Falls sich im Laufe der Behandlung Änderungen am Heil- und Kostenplan ergeben, muss dieser erneut durch die Krankenkasse korrigiert werden.

Nach Abschluss der Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über den zu zahlenden Eigenanteil. Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung besitzen kann Ihr Eigenanteil ganz oder teilweise übernommen werden, wenn Sie diese Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen und eine Kostenübernahme geltend machen.

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen in Abhängigkeit des Befundes feste Zuschüsse für den Zahnersatz zur Verfügung. Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von uns in Ihrem persönlichen Bonusheft dokumentiert. Wenn Sie hierüber eine lückenlose Betreuung nachweisen können erhöhen die Krankenkassen die Festzuschüsse für den Zahnersatz.

Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es weitere Möglichkeiten die Kosten für den Zahnersatz zu reduzieren. So kann die Regelversorgung im Rahmen der Härtefallregelung gegebenenfalls vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Zusätzlich könnte die Möglichkeit bestehen den Eigenanteil als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung anzugeben. Unter Umständen reduziert sich hierdurch die Lohn- bzw. Einkommenssteuer.

Wir beraten Sie gern rund um das Thema Zahnersatz und freuen uns auf Ihre Anfrage!